central parking

AGB

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Valet Parking

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Parkinclusive Global bv: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  2. Kunde: die natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die die Dienstleistungen von Parkinclusive Global bv in Anspruch nehmen möchte und hiermit einen Vertrag mit Parkinclusive Global bv abschließt
  3. Vertrag: der zwischen dem Kunden und Parkinclusive Global bv geschlossene Vertrag.
  4. Dienstleistung: die Erfüllung des Vertrags mit Parkinclusive Global bv, d. h. die Erbringung von (Valet-)Parkdienstleistungen
  1. Website: die Websites von Parkinclusive Global bv: centralparking.nl und www.bijschipholparkeren.nl, sowie über eine Website von Wiederverkäufern von Parkinclusive Global bv
  1. Fahrzeug: das Kraftfahrzeug, das der Kunde in die Obhut von Parkinclusive Global bv gibt oder auf dem Gelände von Parkinclusive Global bv parkt / parken lässt

 

Artikel 2 – Anwendungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge von Parkinclusive Global bv und dem Kunden, unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde verwendet
  2. Eine Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies zwischen den Parteien im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit Parkinclusive Global bv, bei denen Dritte von Parkinclusive Global bv mit der Ausführung beauftragt werden
  3. Die Nichtigkeit und/oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht nichtig oder anfechtbar sind. Die Parteien werden sich zu diesem Zeitpunkt beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder anfechtbaren Bestimmungen ersetzen, wobei, wenn und soweit möglich, der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung beibehalten werden.

 

Artikel 3 – Das Zustandekommen des Abkommens

  1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde das Angebot von Parkinclusive Global bv durch die Registrierung auf der Website annimmt oder in dem Moment, in dem der Kunde die von Parkinclusive Global bv gesendete Auftragsbestätigung annimmt, es sei denn, der Kunde war aufgrund eines störenden Umstands nicht in der Lage, die Auftragsbestätigung zu genehmigen und/oder Parkinclusive Global bv hat den Vertrag tatsächlich ausgeführt und dies ist dem Kunden bekannt oder hätte ihm bekannt sein müssen.
  2. Jedes Angebot, das Parkinclusive Global bv dem Kunden in irgendeiner Form macht, ist in jeder Hinsicht immer freibleibend und kann von Parkinclusive Global bv innerhalb von fünf Werktagen nach Annahme durch den Kunden widerrufen werden. Mündliche Angebote von Parkinclusive Global bv sind nicht bindend, es sei denn, sie werden von Parkinclusive Global bv schriftlich bestätigt.
  3. Der Kunde und/oder Dritte können aus eventuellen Schreib- und/oder Druckfehlern in Angeboten von Parkinclusive Global bv keine Rechte ableiten.

 

Artikel 4 – Buchungswebsite

  1. Wenn der Kunde das Angebot von Parkinclusive Global bv durch eine Buchung auf der Website annimmt, kommt in diesem Moment ein Vertrag zustande, es sei denn, Parkinclusive Global bv nimmt die Buchung des Kunden nicht an und teilt dies dem Kunden mit, ohne dass Parkinclusive Global bv verpflichtet ist, dem Kunden Gründe mitzuteilen.
  2. Buchungen über die Website können bis zu 1 Stunde vor der zu erbringenden Leistung vorgenommen werden. Buchungen innerhalb von 1 Stunde vor der zu erbringenden Leistung können nur telefonisch vorgenommen werden, woraufhin der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail erhält, die er genehmigen muss.
  3. Die Registrierung auf der Website ist erst möglich, nachdem der Kunde angegeben hat, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine für die Buchung geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde ist über 18 Jahre alt.
  5. Nach der Buchung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Parkinclusive Global bv. Wenn die Angaben in der Bestätigungs-E-Mail unrichtig und/oder unvollständig sind, muss der Kunde dies bis zu 24 Stunden vor der Erbringung der Dienstleistung schriftlich mitteilen.
  6. Mit der Registrierung auf der Website erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine (persönlichen/adressbezogenen) Daten von Parkinclusive Global bv gespeichert werden und dass die Daten für die Zusendung von Angeboten und Nachrichten von Parkinclusive Global bv verwendet werden können. Der Kunde kann dies abbestellen, indem er eine E-Mail an info@centralparking.nl schickt.

 

Artikel 5 – Ausführung der Vereinbarung

  1. Parkinclusive Global bv wird sich bemühen, den Vertrag nach bestem Wissen und Können zu erfüllen, entsprechend dem, was im Rahmen der Parkinclusive Global bv übertragenen Aufgabe erwartet werden kann, und wird bei der Erbringung der Dienstleistung die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Die Verpflichtung von Parkinclusive Global bv ist eine Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen, nicht eine Verpflichtung, ein Ergebnis zu erzielen.
  2. Parkinclusive Global bv und der Kunde sind verpflichtet, sich gegenseitig jederzeit über Umstände und Entwicklungen zu informieren, von denen der andere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags Kenntnis haben muss. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die Parkinclusive Global bv von ihm oder auf seinen Wunsch von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  3. Der Kunde wird Parkinclusive Global bv immer die Möglichkeit geben, die Dienstleistung ordnungsgemäß auszuführen, einschließlich der Bereitstellung von Informationen, die von Parkinclusive Global bv angefordert werden und/oder relevant sind.
  4. Parkinclusive Global bv ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Arbeiten ausführen zu lassen, die zum Auftrag an Parkinclusive Global bv gehören oder gehören könnten.

 

Artikel 6 – Abstellen, Rückgabe und Abholung des Fahrzeugs

  1. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss der Kunde Parkinclusive Global bv die Abhol- und Rückgabezeiten des Fahrzeugs mitteilen. Eine Änderung dieser Daten und Zeiten ist bis zu 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung möglich. Im Falle von unvorhergesehenen Umständen, wie z.B. einer Änderung der Flugzeiten, muss der Kunde Parkinclusive Global bv so schnell wie möglich vor der Erbringung der Dienstleistung schriftlich, per E-Mail an info@centralparking.nl oder telefonisch über diese Umstände informieren.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Parkinclusive Global bv telefonisch unter der von Parkinclusive Global bv angegebenen Telefonnummer 25 Minuten vor der gewünschten Ausführung der Dienstleistung mitzuteilen, dass Parkinclusive Global bv das Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt abnehmen wird.
  3. Parkinclusive Global bv wird sich dann bemühen, das Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt abzunehmen. Parkinclusive Global bv ist jedoch berechtigt, diese Zeit um maximal 30 Minuten zu überschreiten. Dies gilt nicht im Falle von höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen, wie z.B. Verspätungen bei Flugzeiten und/oder (Anlauf-)Defekten am Fahrzeug und/oder Verkehrsbedingungen, unabhängig davon, ob diese auf staatliche Maßnahmen zurückzuführen sind oder nicht.
  4. Parkinclusive Global bv nimmt ein Fahrzeug in Verwahrung, wenn die Zahlung gemäß der Reservierung erfolgt ist. Wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist, muss der Kunde dieser Verpflichtung trotzdem nachkommen, indem er bei der Rückgabe des Fahrzeugs per PIN oder bar bezahlt. Wenn keine Zahlung erfolgt ist, wird Parkinclusive Global bv das Fahrzeug nicht in Verwahrung nehmen.
  5. Alle Mitarbeiter von Parkinclusive Global bv haben einen Ausweis von Parkinclusive Global bv. Der Kunde ist verantwortlich für die Kontrolle dieses Passes und die Rückgabe des Fahrzeugs an die Mitarbeiter von Parkinclusive Global bv.
  6. Der Kunde muss das Fahrzeug bei der Rückgabe sofort auf eventuelle Schäden oder Veränderungen gegenüber dem Zeitpunkt der Rückgabe überprüfen. Sollte das Fahrzeug beschädigt sein, muss der Kunde dies auf dem von ihm zu unterzeichnenden Empfangsformular vermerken (lassen), andernfalls verliert der Kunde sein Recht auf Reklamationen und/oder Ansprüche wegen eventueller Schäden gegenüber Parkinclusive Global bv. Aufgrund der Umstände am Abreisetor und der bereits von den Mitarbeitern von Parkinclusive Global bv auszuführenden Arbeiten ist es nicht möglich, eine detaillierte Schadensaufnahme durchzuführen. Der Kunde muss daher bei der Übergabe des Fahrzeugs eigene Bilder machen und diese bei der Meldung eines eventuellen Schadens als Beweis dafür vorlegen, dass der gemeldete Schaden bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht vorhanden war. Bilder, die nicht am Flughafen aufgenommen wurden, werden nicht als Beweismittel akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass Parkinclusive Global bv nur für Schäden an Fahrzeugen haftet, die unter die Bestimmungen von Artikel 10 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen.
  7. Bei der Übernahme des Fahrzeugs muss der Kunde in der Lage sein, dem Mitarbeiter von Parkinclusive Global bv seinen Teil des Vertrags und seinen Identitätsnachweis zu zeigen. Parkinclusive Global bv ist berechtigt, eine Fotokopie dieses Identitätsnachweises anzufertigen. Wenn der Kunde keinen Identitätsnachweis vorlegen kann, ist Parkinclusive Global bv berechtigt, das Fahrzeug nicht an den Kunden zurückzugeben, bis der Kunde sich ausweisen kann.
  8. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für eventuelle Bußgelder aufgrund einer Überschreitung der angegebenen Parkzeit und/oder Rückgabezeit um mehr als 30 Minuten. Parkinclusive Global bv übernimmt daher keine Verantwortung und ist nicht für eine Entschädigung verantwortlich.

 

Artikel 7 – (Sonstige) Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug kaskoversichern zu lassen und während der Vertragsdauer versichert zu halten, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass das Fahrzeug nicht kaskoversicherbar ist.
  2. Der Kunde ist gebunden:
  3. sicherstellen, dass alle Geräte (Elektronik) im Fahrzeug ausgeschaltet sind, wenn er/sie das Fahrzeug an Parkinclusive Global bv zurückgibt. Wenn das Fahrzeug des Kunden während der Aufbewahrungszeit nicht funktioniert / nicht anspringt, geht dies vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden
  4. die Identität des Mitarbeiters von Parkinclusive Global bv bei der Rückgabe des Fahrzeugs durch Vorlage seiner Karte zu überprüfen. Wenn der Kunde das Fahrzeug an eine Person übergibt, die keine Fahrerkarte vorgelegt hat, geht dies vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
  5. lassen Sie keine Wertsachen im Auto

 

Artikel 8A – Beschwerden

  1. Reklamationen in Bezug auf die Ausführung der Dienstleistung müssen vom Kunden auf dem von ihm bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu unterzeichnenden Empfangsformular mitgeteilt werden, andernfalls wird der Kunde seine Rechte auf Reklamationen und/oder Ansprüche in Bezug auf eventuelle Beschwerden gegenüber Parkinclusive Global bv geltend machen.
  2. Parkinclusive Global bv wird die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Empfangsformulars schriftlich beantworten, indem sie eine Antwort an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse schickt.
  3. Wenn die Reklamationen nach Ansicht von Parkinclusive Global bv berechtigt sind, bietet Parkinclusive Global bv dem Kunden eine Entschädigung an, die Parkinclusive Global bv für angemessen hält, wobei diese Entschädigung niemals den Betrag übersteigen darf, den der Kunde an Parkinclusive Global bv für die Erbringung der Dienstleistung gezahlt hat.

 

Artikel 8B – Beschwerdeverfahren

  1. Für die Zwecke dieses Beschwerdeverfahrens gelten die folgenden Definitionen:

a. Beschwerdeführer, die natürliche oder juristische Person, die eine Beschwerde einreicht. Der Beschwerdeführer kann sein:

– der Kunde

– einen Vertreter im Namen des Auftraggebers

– Angehörige(r) eines verstorbenen Kunden

 

b. Beschwerde, Eine Beschwerde kann sein:

– ein Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Dienstleistung

– einen Haftungsanspruch für erlittene Schäden

 

c. Streitfall, d.h. eine Beschwerde, die nicht zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers gelöst wurde, nachdem sie in Übereinstimmung mit diesem Reglement behandelt wurde, und der Kunde nicht davon zurücktritt.

 

d. Urteil, eine schriftliche Antwort mit einer Stellungnahme oder Mitteilung zu einer Beschwerde im Namen des Parkplatzanbieters. Ein solches Urteil kann vorläufiger oder endgültiger Natur sein.

 

  1. Zielsetzung des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren zielt darauf ab:

    • eine wirksame und niedrigschwellige Entgegennahme und Bearbeitung von Unzufriedenheit und Beschwerden mit dem Ziel, die Beschwerde zu lösen;
    • Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen des Unternehmens, falls erforderlich;

 

  1. Einreichung einer Unzufriedenheitsbekundung und/oder einer Beschwerde

1. Bei Beschwerden wendet sich der Beschwerdeführer zunächst an den Diensteanbieter (juristische Person)

2. Der Beschwerdeführer oder sein Vertreter reicht die Beschwerde schriftlich/per E-Mail direkt bei dem Unternehmen ein.

3. Das Unternehmen wird sich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Beschwerde mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen. Führt die Kontaktaufnahme nicht zu einer angemessenen Lösung der Beschwerde, wird der Beschwerdeführer oder sein Vertreter über die Möglichkeit informiert, die Beschwerde an den Schlichtungsausschuss der Stiftung weiterzuleiten.

4. Das Unternehmen und der Beschwerdeführer oder sein Vertreter werden versuchen, in gegenseitigem Einvernehmen eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

 

  1. Zulässigkeit
    1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird für unzulässig erklärt, wenn:
    2. eine Beschwerde betrifft nicht eine erbrachte Dienstleistung
    3. eine Beschwerde von einer Person eingereicht wird, die nicht zum Kreis der Personen gehört, die gemäß Artikel 1 des Beschwerdeverfahrens eine Beschwerde einreichen können.
    4. Wenn die Beschwerde andere Personen als das Unternehmen betrifft.

 

  1. Bearbeitung von Beschwerden
  1. Nach Eingang der schriftlichen Beschwerde setzt sich das Unternehmen mit dem Beschwerdeführer in Verbindung, um in Absprache mit ihm zu entscheiden, wie die Beschwerde am besten behandelt werden kann.
  2. Bei der Bearbeitung der Beschwerde wendet der Sachbearbeiter des Unternehmens kontradiktorische Verfahren an
  3. Der Beschwerdeführer wird vom Beschwerdebeauftragten schriftlich über den Fortgang der Beschwerdebearbeitung informiert.
  4. Wenn der Sachbearbeiter es für notwendig hält, eine Lösung für die Beschwerde zu finden, kann eine externe Partei, z.B. ein Sachverständiger, Schadensgutachter, hinzugezogen werden.
  5. Am Ende des Beschwerdeverfahrens erhält der Beschwerdeführer ein Schreiben und/oder eine E-Mail von dem Unternehmen, in dem die Gründe für das Ergebnis der Untersuchung der Beschwerde, die aufgrund der Beschwerde getroffenen Entscheidungen und der Zeitrahmen, innerhalb dessen die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden, angegeben sind.

 

  1. Fristen

1. Eine Beschwerde sollte innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden, nachdem der Beschwerdeführer Kenntnis davon hat oder vernünftigerweise hätte haben können, dass die Dienstleistungen des Unternehmens Anlass zu einer Beschwerde im Sinne des Beschwerdeverfahrens geben könnten.

2. Handelt es sich um einen Sachschaden (am oder im Fahrzeug), sollte der Beschwerdeführer dies dem Unternehmen unverzüglich mitteilen. Um ein Verschulden gegenüber dem Unternehmen1)

3. Ist die Frist verstrichen, wird die Beschwerde dennoch geprüft, aber der Beschwerdeführer wird aufgefordert, schriftlich zu begründen, warum die Beschwerde nicht unverzüglich (Sachschaden) oder erst nach zwei Wochen (Zustellung) eingereicht wird.

4. Das Unternehmen wird die Bearbeitung der Beschwerden innerhalb von acht Wochen abgeschlossen haben.

5. Erweist es sich als unmöglich, innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen eine Lösung für die Beschwerde zu finden, kann das Unternehmen die Frist so lange wie nötig verlängern, sofern der Beschwerdeführer der Verlängerung schriftlich zugestimmt hat.

 

  1. Streitschlichtungsausschuss Stiftung Qualitätssicherung Parken
    1. Wenn der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Beschwerdebearbeitung nicht einverstanden ist und der Ansicht ist, dass die Beschwerde nicht gelöst wurde, liegt ein Streitfall vor. Der Streitfall kann schriftlich bei der Stiftung für Qualitätssicherung im Bereich Parken eingereicht werden.

 

  1. Informationen
  1. Das Unternehmen sorgt dafür, dass die Regelung der Öffentlichkeit und insbesondere den Kunden bekannt gemacht wird, unter anderem durch Veröffentlichung auf der eigenen Website, Bereitstellung von Broschüren und mündlichen Hinweis auf das Beschwerdeverfahren im Falle einer Beschwerde.

 

  1. Kosten

1. Dem Beschwerdeführer entstehen keine Kosten für die in diesem Beschwerdeverfahren vorgesehene Beschwerdebearbeitung.

2. Beauftragt der Beschwerdeführer einen (Rechts-)Beistand mit der Bearbeitung der Beschwerde, so sind die Kosten hierfür vom Beschwerdeführer zu tragen.

 

  1. Vertraulichkeit

1. Die mit der Bearbeitung von Beschwerden befassten Personen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der erhaltenen (personenbezogenen) Daten zu wahren, deren vertraulicher Charakter bekannt ist oder vernünftigerweise als bekannt vorausgesetzt werden muss. Dies bedeutet, dass solche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

2. Eine Ausnahme von der Geheimhaltungspflicht (im Sinne dieses Artikels Absatz 1) ist zulässig, wenn eine gesetzliche Regelung, eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder eine Verpflichtung von Amts wegen die Offenlegung erfordert.

 

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Das Unternehmen ist für die Aufzeichnung der Daten verantwortlich.

2. Das Unternehmen gilt als Verantwortlicher im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und sorgt für einen sorgfältigen Umgang mit den erhaltenen personenbezogenen Daten.

3. Die in diesem Artikel genannten personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Bearbeitung der Beschwerde höchstens 2 Jahre lang aufbewahrt, es sei denn, es liegen zwingende Gründe vor, sie länger aufzubewahren.

 

  1. Inkrafttreten

Das Beschwerdeverfahren wurde am 01.01.2020 angenommen und tritt ab dem oben genannten Datum in Kraft.

 

Artikel 9 – Preis und Zahlung

  1. Die von Parkinclusive Global bv für die Dienstleistung verwendeten Preise oder Tarife sind auf der Website oder in der von Parkinclusive Global bv an den Kunden gesendeten Bestätigungs-E-Mail aufgeführt, wenn der Kunde nicht über die Website bucht.
  2. Die Zahlung muss in Euro während der Buchung über die Website oder innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail auf ein von Parkinclusive Global bv angegebenes Bankkonto erfolgen. Buchungen, die innerhalb von 24 Stunden vor der Erbringung der Dienstleistung erfolgen, werden nur bearbeitet, wenn die Zahlung innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail von Parkinclusive Global bv an den Kunden erfolgt.
  3. Einwände gegen die Höhe der Rechnung setzen eine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, Beträge, die er Parkinclusive Global bv schuldet, mit (möglichen) Forderungen des Kunden gegenüber Parkinclusive Global bv zu verrechnen.
  4. Werden Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, schuldet der Kunde die gesetzlichen Zinsen.
  5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn der Kunde anderweitig die freie Verwaltung oder die freie Verfügung über sein Vermögen verliert, sind die Forderungen von Parkinclusive Global bv gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
  6. Wenn Parkinclusive Global bv gezwungen ist, aufgrund der Nichtbezahlung durch den Kunden Maßnahmen zur Eintreibung zu ergreifen, gehen die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der BIK-Tabelle festgelegt.
  7. Die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags dient zunächst zur Begleichung der Kosten, dann zur Begleichung der bereits fälligen Zinsen und schließlich zur Begleichung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen, unabhängig davon, ob der Kunde zum Zeitpunkt der Zahlung andere Anweisungen erteilt.
  8. Wenn der Kunde später als geplant zurückkehrt oder die Laufzeit des Vertrages verlängert wird, muss der Kunde Parkinclusive Global bv per E-Mail, SMS oder Telefon informieren. Parkinclusive Global bv stellt dem Kunden zusätzlich 12,50 € pro Tag in Rechnung. Eine frühere Rückgabe als geplant oder eine Verkürzung der Vertragslaufzeit berechtigt den Kunden nicht zu einer Rückerstattung eines vom Kunden bereits gezahlten Betrags und/oder zu einer Verringerung eines vom Kunden noch zu zahlenden Betrags.

 

Artikel 10 – Haftung

  1. Parkinclusive Global bv haftet niemals für den vom Kunden erlittenen Schaden, wenn der Kunde diesen Schaden nicht rechtzeitig gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeldet hat.
  2. Parkinclusive Global bv ist niemals haftbar für Schäden, die der Kunde erleidet, wenn diese Schäden von der Versicherung des Kunden ersetzt werden.
  3. Parkinclusive Global bv ist niemals haftbar für Schäden, die der Kunde erleidet oder erleiden wird als Folge von Brand (Fundament), (Einbruch) Beschädigung des Fahrzeugs oder Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs, das der Kunde in Verwahrung gegeben hat, es sei denn, der Kunde beweist, dass der Schaden während des Zeitraums, in dem das Fahrzeug in Verwahrung gegeben wurde, aufgetreten ist, Parkinclusive Global bv nicht die Sorgfalt eines guten Verwahrers angewendet hat und der vom Kunden erlittene Schaden die Folge davon ist.
  4. Parkinclusive Global bv haftet niemals für Schäden, die Dritte infolge der Ausführung des Vertrages erleiden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Parkinclusive Global bv vor. Parkinclusive Global bv kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden an Fahrzeugscheiben.
  5. Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:
    1. die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit es sich um einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen handelt;
    2.  die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  1. Parkinclusive Global bv ist niemals haftbar für indirekte Schäden.
  2. Parkinclusive Global bv haftet niemals für Schäden, die durch die Unvollständigkeit oder Unzulänglichkeit der vom Kunden oder in seinem Namen gemachten Angaben verursacht werden.
  3. Wenn sich herausstellt, dass der vom Kunden reklamierte Schaden zum Zeitpunkt der Rückgabe an Parkinclusive Global bv bereits am Fahrzeug vorhanden war, werden gemäß der Vertragsbestimmung über die Bearbeitungskosten (Artikel 10 des Vertrags) Bearbeitungskosten in Höhe von 78,68 Euro (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt.

 

Artikel 11 – Höhere Gewalt

  1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis von ihnen zu vertreten ist.
  2. Unter höherer Gewalt seitens Parkinclusive Global bv versteht man in diesen allgemeinen Bedingungen, neben der Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung, alle äußeren Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von Parkinclusive Global bv liegen und die Parkinclusive Global bv daran hindern, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks von (Unter-)Auftragnehmern oder Mitarbeitern von Parkinclusive Global bv.
  3. Sobald es Parkinclusive Global bv aufgrund des Vorliegens von höherer Gewalt dauerhaft unmöglich ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, hat jede Partei das Recht, den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil aufzulösen, ohne dass die andere Partei zu Schadenersatz verpflichtet ist.
  4. Sofern Parkinclusive Global bv die Leistung zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits erbracht hat, ihre Arbeiten jedoch aufgrund höherer Gewalt vorzeitig einstellen muss, ist Parkinclusive Global bv berechtigt, dem Kunden den bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.

 

Artikel 12 – Beendigung des Vertrages / Kündigung

  1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zu 24 Stunden vor der Erbringung der Dienstleistung kostenlos zu kündigen (zu stornieren).
  2. Storniert der Kunde in der Zeit von 24 Stunden bis zur Erbringung der Leistung (Storno) oder erscheint er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt (No Show), so schuldet er das volle vereinbarte Honorar.
  3. Parkinclusive Global bv kann den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet der sonstigen Rechte von Parkinclusive Global bv gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wenn:
  4. Der Kunde hat das vereinbarte Entgelt nicht mindestens 1 Stunde vor Erbringung der Dienstleistung bezahlt;
  5. der Kunde andere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, nachdem Parkinclusive Global bv ihn in Verzug gesetzt hat und auch nach Ablauf einer angemessenen (Reparatur-)Frist. Als Inverzugsetzung im Sinne dieses Absatzes gilt jede Mitteilung, aus der unmissverständlich hervorgeht, dass Parkinclusive Global bv die Erfüllung verlangt;
  6. Nach Abschluss des Vertrages erfährt Parkinclusive Global bv von Umständen, dass der Kunde die Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
  7. Der Kunde wird für insolvent erklärt, erhält einen vorläufigen oder nicht vorläufigen Zahlungsaufschub, verliert die freie Verwaltung oder die freie Verfügung über sein Vermögen aufgrund einer Pfändung, eines Konkurses oder auf andere Weise, und zwar unabhängig davon, ob der entsprechende Gerichtsbeschluss unwiderruflich geworden ist oder der Kunde einen Vergleich außerhalb des Konkurses oder der Gläubiger angeboten hat;
  8. Kunde stirbt

 

Artikel 13 – Rechte an geistigem Eigentum

Parkinclusive Global bv ist Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an seinen Wort- und Bildmarken, Handelsnamen und Domainnamen, wie sie (auch) auf seiner Website (www.centralparking.nl) erscheinen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Elemente zu verwenden, zu kopieren, zu vervielfältigen und/oder weiterzugeben, es sei denn, Parkinclusive Global bv erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.

 

Artikel 14 – Entschädigung

  1. Der Kunde schützt Parkinclusive Global bv vor allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen Parteien als Parkinclusive Global bv zuzuschreiben ist.
  2. Wenn Parkinclusive Global bv deswegen von Dritten verklagt wird, ist der Kunde verpflichtet, Parkinclusive Global bv sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Wenn der Kunde keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist Parkinclusive Global bv berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle sich daraus ergebenden Kosten und Schäden auf Seiten des Abnehmers und Dritter gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Abnehmers.

 

Artikel 15 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung

  1. Auf alle Verträge, die Parkinclusive Global bv mit Kunden abschließt, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus den von Parkinclusive Global bv mit dem Kunden geschlossenen Verträgen oder aus anderen in Ausführung derselben geschlossenen Verträgen ergeben, werden unter Ausschluss jedes anderen Gerichts vom zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Amsterdam entschieden.
  3. Abgesehen von dem, was in Artikel 15 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, behält sich Parkinclusive Global bv das Recht vor, den Kunden vor dem zuständigen Gericht am Wohn- oder Aufenthaltsort des Kunden zu verklagen.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Shuttle-Service

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  1. Parkinclusive Global bv: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  2. Kunde: die natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die die Dienstleistungen von Parkinclusive Global bv in Anspruch nehmen möchte und hiermit einen Vertrag mit Parkinclusive Global bv abschließt
  3. Vertrag: der zwischen dem Kunden und Parkinclusive Global bv geschlossene Vertrag.
  1. Dienstleistung: die Erfüllung des Vertrags mit Parkinclusive Global bv, d. h. die Bereitstellung von (Shuttle-)Parkdiensten
  1. Website: die Websites von Parkinclusive Global bv: centralparking.co.uk und www.bijschipholparkeren.nl, sowie über eine Website von Wiederverkäufern von Parkinclusive Global bv
  2. Fahrzeug: das Kraftfahrzeug, das der Kunde Parkinclusive Global bv in Verwahrung gibt oder auf dem Gelände von Parkinclusive Global bv parkt

 

Artikel 2 – Anwendungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge von Parkinclusive Global bv und dem Kunden, unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde verwendet
  2. Eine Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies zwischen den Parteien im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit Parkinclusive Global bv, bei denen Dritte von Parkinclusive Global bv mit der Ausführung beauftragt werden
  3. Die Nichtigkeit und/oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht nichtig oder anfechtbar sind. Die Parteien werden sich zu diesem Zeitpunkt beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder anfechtbaren Bestimmungen ersetzen, wobei, wenn und soweit möglich, der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung beibehalten werden.

 

Artikel 3 – Der Abschluss des Abkommens

  1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde das Angebot von Parkinclusive Global bv durch die Registrierung auf der Website annimmt oder in dem Moment, in dem der Kunde die von Parkinclusive Global bv gesendete Auftragsbestätigung annimmt, es sei denn, der Kunde war aufgrund eines störenden Umstands nicht in der Lage, die Auftragsbestätigung zu genehmigen und/oder Parkinclusive Global bv hat den Vertrag tatsächlich ausgeführt und dies ist dem Kunden bekannt oder hätte ihm bekannt sein müssen.
  2. Jedes Angebot, das Parkinclusive Global bv dem Kunden in irgendeiner Form macht, ist in jeder Hinsicht immer freibleibend und kann von Parkinclusive Global bv innerhalb von fünf Werktagen nach Annahme durch den Kunden widerrufen werden. Mündliche Angebote von Parkinclusive Global bv sind nicht bindend, es sei denn, sie werden von Parkinclusive Global bv schriftlich bestätigt.
  3. Der Kunde und/oder Dritte können aus eventuellen Schreib- und/oder Druckfehlern in Angeboten von Parkinclusive Global bv keine Rechte ableiten.

 

Artikel 4 – Buchungswebsite

  1. Wenn der Kunde das Angebot von Parkinclusive Global bv durch eine Buchung auf der Website annimmt, kommt in diesem Moment ein Vertrag zustande, es sei denn, Parkinclusive Global bv nimmt die Buchung des Kunden nicht an und teilt dies dem Kunden mit, ohne dass Parkinclusive Global bv verpflichtet ist, dem Kunden Gründe mitzuteilen.
  2. Buchungen über die Website können bis zu 1 Stunde vor der zu erbringenden Leistung vorgenommen werden. Buchungen innerhalb von 1 Stunde vor der zu erbringenden Leistung können nur telefonisch vorgenommen werden, woraufhin der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail erhält, die er genehmigen muss.
  3. Die Registrierung auf der Website ist erst möglich, nachdem der Kunde angegeben hat, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine für die Buchung geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde ist über 18 Jahre alt.
  5. Nach der Buchung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Parkinclusive Global bv. Wenn die Angaben in der Bestätigungs-E-Mail unrichtig und/oder unvollständig sind, muss der Kunde dies bis zu 24 Stunden vor der Erbringung der Dienstleistung schriftlich mitteilen.
  6. Mit der Registrierung auf der Website erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine (persönlichen/adressbezogenen) Daten von Parkinclusive Global bv gespeichert werden und dass die Daten für die Zusendung von Angeboten und Nachrichten von Parkinclusive Global bv verwendet werden können. Der Kunde kann dies abbestellen, indem er eine E-Mail an info@centralparking.nl schickt.

 

Artikel 5 – Ausführung der Vereinbarung

  1. Parkinclusive Global bv wird sich bemühen, den Vertrag nach bestem Wissen und Können auszuführen, entsprechend dem, was im Rahmen der Parkinclusive Global bv übertragenen Aufgabe erwartet werden kann, und wird bei der Ausführung der Dienstleistung die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Die Verpflichtung von Parkinclusive Global bv ist eine Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen, und keine Verpflichtung, ein Ergebnis zu erzielen.
  2. Parkinclusive Global bv und der Kunde sind verpflichtet, sich gegenseitig jederzeit über Umstände und Entwicklungen zu informieren, von denen der andere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags Kenntnis haben muss. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die Parkinclusive Global bv von ihm oder auf seinen Wunsch von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  3. Der Kunde wird Parkinclusive Global bv immer die Möglichkeit geben, die Dienstleistung ordnungsgemäß auszuführen, einschließlich der Bereitstellung von Informationen, die von Parkinclusive Global bv angefordert werden und/oder relevant sind.
  4. Parkinclusive Global bv ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Arbeiten ausführen zu lassen, die zum Auftrag an Parkinclusive Global bv gehören oder gehören könnten.

 

Artikel 6 – Abstellen, Rückgabe und Abholung des Fahrzeugs

  1. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss der Kunde Parkinclusive Global bv die Abhol- und Rückgabezeiten des Fahrzeugs mitteilen. Eine Änderung dieser Daten und Zeiten ist bis zu 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung möglich. Im Falle von unvorhergesehenen Umständen, wie z.B. einer Änderung der Flugzeiten, muss der Kunde Parkinclusive Global bv so schnell wie möglich vor der Erbringung der Dienstleistung schriftlich, per E-Mail an info@centralparking.nl oder telefonisch über diese Umstände informieren.

Kunden sollten beachten, dass ausreichend Zeit für den Shuttle-Service und dessen Verbindung mit dem jeweiligen Flug eingeplant werden sollte. Im Prinzip ist eine Mindestzeit von 30 Minuten nach der Ankunft auf dem Parkplatz selbst, vor der Abfahrt des Transfers selbst erforderlich. Parkinclusive Global bv haftet daher nicht für das Verpassen eines Fluges und andere Folgeschäden, die auf eine unzureichende Berücksichtigung der jeweiligen Anschlüsse durch den Kunden zurückzuführen sind. Wartezeiten treten auf und müssen einkalkuliert werden. Als Richtwert gilt: Parken Sie mindestens 3 Stunden vor dem Abflug des Flugzeugs und im Sommer mindestens 4 Stunden vor dem Abflug des Flugzeugs.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Parkinclusive Global bv telefonisch unter der von Parkinclusive Global bv angegebenen Telefonnummer 25 Minuten vor der gewünschten Ausführung der Dienstleistung mitzuteilen, dass Parkinclusive Global bv das Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt abnehmen wird.
  2. Parkinclusive Global bv wird sich dann bemühen, das Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt abzunehmen. Parkinclusive Global bv ist jedoch berechtigt, diese Zeit um maximal 30 Minuten zu überschreiten.
  3. Parkinclusive Global bv nimmt ein Fahrzeug in Verwahrung, wenn die Zahlung gemäß der Reservierung erfolgt ist. Wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist, muss der Kunde dieser Verpflichtung trotzdem nachkommen, indem er bei der Rückgabe des Fahrzeugs per PIN oder bar bezahlt. Wenn keine Zahlung erfolgt ist, wird Parkinclusive Global bv das Fahrzeug nicht in Verwahrung nehmen.
  4. Alle Mitarbeiter von Parkinclusive Global bv haben einen Parkinclusive Global bv-Ausweis. Der Kunde ist verantwortlich für die Kontrolle dieses Passes und die Rückgabe des Fahrzeugs an die Mitarbeiter von Parkinclusive Global bv.
  5. Der Kunde muss das Fahrzeug bei der Rückgabe sofort auf eventuelle Schäden oder Veränderungen gegenüber dem Zeitpunkt der Rückgabe überprüfen. Sollte das Fahrzeug beschädigt sein, muss der Kunde dies auf dem von ihm zu unterzeichnenden Empfangsformular vermerken (lassen), andernfalls verliert der Kunde sein Recht auf Reklamationen und/oder Ansprüche wegen eventueller Schäden gegenüber Parkinclusive Global bv. Aufgrund der Gegebenheiten an den Parkplätzen und der bereits von den Mitarbeitern von Parkinclusive Global bv auszuführenden Arbeiten ist es nicht möglich, eine detaillierte Schadensaufnahme durchzuführen. Der Kunde sollte daher bei der Übergabe des Fahrzeugs eigene Bilder vom Fahrzeug machen und diese bei der Meldung eines eventuellen Schadens als Beweis dafür vorlegen, dass der gemeldete Schaden bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht vorhanden war. Bilder, die nicht am Abstellort aufgenommen wurden, werden nicht als Beweismittel akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass Parkinclusive Global bv nur für Schäden an Fahrzeugen haftet, die unter die Bestimmungen von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen.
  6. Bei der Übernahme des Fahrzeugs muss der Kunde in der Lage sein, dem Mitarbeiter von Parkinclusive Global bv seinen Teil des Vertrags und seinen Identitätsnachweis zu zeigen. Parkinclusive Global bv ist berechtigt, eine Fotokopie dieses Identitätsnachweises anzufertigen. Wenn der Kunde keinen Identitätsnachweis vorlegen kann, ist Parkinclusive Global bv berechtigt, das Fahrzeug nicht an den Kunden zurückzugeben, bis der Kunde sich ausweisen kann.
  7. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für eventuelle Bußgelder aufgrund einer Überschreitung der angegebenen Parkzeit und/oder Rückgabezeit um mehr als 30 Minuten. Parkinclusive Global bv übernimmt daher keine Verantwortung und ist nicht für eine Entschädigung verantwortlich.

 

Artikel 7 – (Sonstige) Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug kaskoversichern zu lassen und während der Vertragsdauer versichert zu halten, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass das Fahrzeug nicht kaskoversicherbar ist.
  2. Der Kunde ist gebunden:
  3. Sicherstellen, dass alle Geräte (Elektronik) im Fahrzeug ausgeschaltet sind, wenn er/sie das Fahrzeug an Parkinclusive Global bv zurückgibt. Wenn das Fahrzeug des Kunden während der Aufbewahrungszeit nicht funktioniert / nicht anspringt, geht dies vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden
  4. Überprüfen Sie bei der Rückgabe des Fahrzeugs die Identität des Mitarbeiters von Parkinclusive Global bv durch Vorlage seiner Karte. Übergibt der Kunde das Fahrzeug an eine Person, die keine Fahrerkarte vorgelegt hat, geht dies vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
  5. Lassen Sie keine Wertsachen im Auto

 

Artikel 8A – Beschwerden

  1. Reklamationen in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistung müssen vom Kunden auf dem von ihm bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu unterzeichnenden Empfangsformular mitgeteilt werden, andernfalls wird der Kunde seine Rechte auf Reklamationen und/oder Ansprüche in Bezug auf eventuelle Beschwerden gegenüber Parkinclusive Global bv geltend machen.
  2. Parkinclusive Global bv wird die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Empfangsformulars schriftlich beantworten, indem sie eine Antwort an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse schickt.
  3. Wenn die Reklamationen nach Ansicht von Parkinclusive Global bv berechtigt sind, bietet Parkinclusive Global bv dem Kunden eine Entschädigung an, die Parkinclusive Global bv für angemessen hält, wobei diese Entschädigung niemals den Betrag übersteigen darf, den der Kunde an Parkinclusive Global bv für die Erbringung der Dienstleistung gezahlt hat.

 

Artikel 8B – Beschwerdeverfahren

  1. Für die Zwecke dieses Beschwerdeverfahrens gelten die folgenden Definitionen:

a. Beschwerdeführer, die natürliche oder juristische Person, die eine Beschwerde einreicht. Der Beschwerdeführer kann sein:

– der Kunde

– einen Vertreter im Namen des Auftraggebers

– Angehörige(r) eines verstorbenen Kunden

 

b. Beschwerde, Eine Beschwerde kann sein:

– ein Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Dienstleistung

– einen Haftungsanspruch für erlittene Schäden

 

c. Streitfall, d.h. eine Beschwerde, die nicht zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers gelöst wurde, nachdem sie in Übereinstimmung mit diesem Reglement behandelt wurde, und der Kunde nicht davon zurücktritt.

 

d. Urteil, eine schriftliche Antwort mit einer Stellungnahme oder Mitteilung zu einer Beschwerde im Namen des Parkplatzanbieters. Ein solches Urteil kann vorläufiger oder endgültiger Natur sein.

 

  1. Zielsetzung des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren zielt darauf ab:

    • eine wirksame und niedrigschwellige Entgegennahme und Bearbeitung von Unzufriedenheit und Beschwerden mit dem Ziel, die Beschwerde zu lösen;
    • Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen des Unternehmens, falls erforderlich;

 

  1. Einreichung einer Unzufriedenheitsbekundung und/oder einer Beschwerde

1. Bei Beschwerden wendet sich der Beschwerdeführer zunächst an den Diensteanbieter (juristische Person)

2. Der Beschwerdeführer oder sein Vertreter reicht die Beschwerde schriftlich/per E-Mail direkt bei dem Unternehmen ein.

3. Das Unternehmen wird sich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Beschwerde mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen. Führt die Kontaktaufnahme nicht zu einer angemessenen Lösung der Beschwerde, wird der Beschwerdeführer oder sein Vertreter über die Möglichkeit informiert, die Beschwerde an den Schlichtungsausschuss der Stiftung weiterzuleiten.

4. Das Unternehmen und der Beschwerdeführer oder sein Vertreter werden versuchen, in gegenseitigem Einvernehmen eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

 

  1. Zulässigkeit
    1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird für unzulässig erklärt, wenn:
    2. eine Beschwerde betrifft nicht eine erbrachte Dienstleistung
    3. eine Beschwerde von einer Person eingereicht wird, die nicht zum Kreis der Personen gehört, die gemäß Artikel 1 des Beschwerdeverfahrens eine Beschwerde einreichen können.
    4. Wenn die Beschwerde andere Personen als das Unternehmen betrifft.

 

  1. Bearbeitung von Beschwerden
  1. Nach Eingang der schriftlichen Beschwerde setzt sich das Unternehmen mit dem Beschwerdeführer in Verbindung, um in Absprache mit ihm zu entscheiden, wie die Beschwerde am besten behandelt werden kann.
  2. Bei der Bearbeitung der Beschwerde wendet der Sachbearbeiter des Unternehmens kontradiktorische Verfahren an
  3. Der Beschwerdeführer wird vom Beschwerdebeauftragten schriftlich über den Fortgang der Beschwerdebearbeitung informiert.
  4. Wenn der Sachbearbeiter es für notwendig hält, eine Lösung für die Beschwerde zu finden, kann eine externe Partei, z.B. ein Sachverständiger, Schadensgutachter, hinzugezogen werden.
  5. Am Ende des Beschwerdeverfahrens erhält der Beschwerdeführer ein Schreiben und/oder eine E-Mail von dem Unternehmen, in dem die Gründe für das Ergebnis der Untersuchung der Beschwerde, die aufgrund der Beschwerde getroffenen Entscheidungen und der Zeitrahmen, innerhalb dessen die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden, angegeben sind.

 

  1. Fristen

1. Eine Beschwerde sollte innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden, nachdem der Beschwerdeführer Kenntnis davon hat oder vernünftigerweise hätte haben können, dass die Dienstleistungen des Unternehmens Anlass zu einer Beschwerde im Sinne des Beschwerdeverfahrens geben könnten.

2. Handelt es sich um einen Sachschaden (am oder im Fahrzeug), sollte der Beschwerdeführer dies dem Unternehmen unverzüglich mitteilen. Um ein Verschulden gegenüber dem Unternehmen1)

3. Ist die Frist verstrichen, wird die Beschwerde dennoch geprüft, aber der Beschwerdeführer wird aufgefordert, schriftlich zu begründen, warum die Beschwerde nicht unverzüglich (Sachschaden) oder erst nach zwei Wochen (Zustellung) eingereicht wird.

4. Das Unternehmen wird die Bearbeitung der Beschwerden innerhalb von acht Wochen abgeschlossen haben.

5. Erweist es sich als unmöglich, innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen eine Lösung für die Beschwerde zu finden, kann das Unternehmen die Frist so lange wie nötig verlängern, sofern der Beschwerdeführer der Verlängerung schriftlich zugestimmt hat.

 

  1. Streitschlichtungsausschuss Stiftung Qualitätssicherung Parken
    1. Wenn der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Beschwerdebearbeitung nicht einverstanden ist und der Ansicht ist, dass die Beschwerde nicht gelöst wurde, liegt ein Streitfall vor. Der Streitfall kann schriftlich bei der Stiftung für Qualitätssicherung im Bereich Parken eingereicht werden.

 

  1. Informationen
  1. Das Unternehmen sorgt dafür, dass die Regelung der Öffentlichkeit und insbesondere den Kunden bekannt gemacht wird, unter anderem durch Veröffentlichung auf der eigenen Website, Bereitstellung von Broschüren und mündlichen Hinweis auf das Beschwerdeverfahren im Falle einer Beschwerde.

 

  1. Kosten

1. Dem Beschwerdeführer entstehen keine Kosten für die in diesem Beschwerdeverfahren vorgesehene Beschwerdebearbeitung.

2. Beauftragt der Beschwerdeführer einen (Rechts-)Beistand mit der Bearbeitung der Beschwerde, so sind die Kosten hierfür vom Beschwerdeführer zu tragen.

 

  1. Vertraulichkeit

1. Die mit der Bearbeitung von Beschwerden befassten Personen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der erhaltenen (personenbezogenen) Daten zu wahren, deren vertraulicher Charakter bekannt ist oder vernünftigerweise als bekannt vorausgesetzt werden muss. Dies bedeutet, dass solche Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

2. Eine Ausnahme von der Geheimhaltungspflicht (im Sinne dieses Artikels Absatz 1) ist zulässig, wenn eine gesetzliche Regelung, eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder eine Verpflichtung von Amts wegen die Offenlegung erfordert.

 

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Das Unternehmen ist für die Aufzeichnung der Daten verantwortlich.

2. Das Unternehmen gilt als Verantwortlicher im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und sorgt für einen sorgfältigen Umgang mit den erhaltenen personenbezogenen Daten.

3. Die in diesem Artikel genannten personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Bearbeitung der Beschwerde höchstens 2 Jahre lang aufbewahrt, es sei denn, es liegen zwingende Gründe vor, sie länger aufzubewahren.

 

  1. Inkrafttreten

Das Beschwerdeverfahren wurde am 01.01.2020 angenommen und tritt ab dem oben genannten Datum in Kraft.

 

Artikel 9 – Preis und Zahlung

  1. Die von Parkinclusive Global bv für die Dienstleistung verwendeten Preise oder Tarife sind auf der Website oder in der von Parkinclusive Global bv an den Kunden gesendeten Bestätigungs-E-Mail aufgeführt, wenn der Kunde nicht über die Website bucht.
  2. Die Zahlung muss in Euro während der Buchung über die Website oder innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail auf ein von Parkinclusive Global bv angegebenes Bankkonto erfolgen. Buchungen, die innerhalb von 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung erfolgen, werden nur bearbeitet, wenn die Zahlung innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail von Parkinclusive Global bv an den Kunden erfolgt.
  3. Einwände gegen die Höhe der Rechnung setzen eine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, Beträge, die er Parkinclusive Global bv schuldet, mit (möglichen) Forderungen des Kunden gegenüber Parkinclusive Global bv zu verrechnen.
  4. Werden Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, schuldet der Kunde die gesetzlichen Zinsen.
  5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Kunden oder wenn der Kunde anderweitig die freie Verwaltung oder die freie Verfügung über sein Vermögen verliert, sind die Forderungen von Parkinclusive Global bv gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
  6. Wenn Parkinclusive Global bv aufgrund der Nichtzahlung des Kunden gezwungen ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlung zu erreichen, gehen die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der BIK-Tabelle festgelegt.
  7. Die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags dient zunächst der Begleichung der Kosten, dann der Zahlung der bereits fälligen Zinsen und schließlich der Zahlung der Hauptsumme und der aufgelaufenen Zinsen, unabhängig davon, ob der Kunde zum Zeitpunkt der Zahlung andere Anweisungen erteilt.
  8. Wenn der Kunde später als geplant zurückkehrt oder die Laufzeit des Vertrages verlängert wird, muss der Kunde Parkinclusive Global bv per E-Mail, SMS oder Telefon informieren. Parkinclusive Global bv stellt dem Kunden zusätzlich 12,50 € pro Tag in Rechnung. Eine frühere Rückgabe als geplant oder eine Verkürzung der Vertragslaufzeit berechtigt den Kunden nicht zu einer Rückerstattung eines vom Kunden bereits gezahlten Betrags und/oder zu einer Verringerung eines vom Kunden noch zu zahlenden Betrags.

 

Artikel 10 – Haftung

  1. Parkinclusive Global bv haftet niemals für den vom Kunden erlittenen Schaden, wenn der Kunde diesen Schaden nicht rechtzeitig gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeldet hat.
     2. Parkinclusive Global bv haftet niemals für den vom Kunden erlittenen Schaden, wenn dieser Schaden vom Versicherer des Kunden ersetzt wird.
     3. Parkinclusive Global bv haftet niemals für Schäden, die der Kunde infolge von Brand (Fundament), (Einbruch) Beschädigung des Fahrzeugs oder Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs, das der Kunde in Verwahrung gegeben hat, erleidet oder erleiden wird, es sei denn, der Kunde beweist, dass der Schaden während des Zeitraums, in dem das Fahrzeug in Verwahrung gegeben wurde, entstanden ist, dass Parkinclusive Global bv nicht die Sorgfalt eines guten Verwahrers walten ließ und dass der vom Kunden erlittene Schaden die Folge davon ist.
     4. Parkinclusive Global bv haftet niemals für Schäden, die Dritte infolge der Ausführung des Vertrages erleiden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens Parkinclusive Global bv vor. Parkinclusive Global bv kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden an Fahrzeugscheiben.
     5. Unter direktem Schaden ist ausschließlich zu verstehen:
    1. die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit es sich um einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen handelt;
    2. die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  1. Parkinclusive Global bv kann niemals für indirekte Schäden haftbar gemacht werden.
  2. Parkinclusive Global bv haftet niemals für Schäden, die durch die Unvollständigkeit oder Unzulänglichkeit der vom Kunden oder in seinem Namen erteilten Informationen verursacht werden.
  3. Wenn sich herausstellt, dass der vom Kunden reklamierte Schaden zum Zeitpunkt der Rückgabe an Parkinclusive Global bv bereits am Fahrzeug vorhanden war, werden gemäß der Vertragsbestimmung über die Bearbeitungskosten (Artikel 10 des Vertrags) Bearbeitungskosten in Höhe von Euro 78,68 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

 

Artikel 11 – Höhere Gewalt

  1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis von ihnen zu vertreten ist.
  2. Unter höherer Gewalt seitens Parkinclusive Global bv versteht man in diesen allgemeinen Bedingungen, neben der Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung, alle äußeren Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von Parkinclusive Global bv liegen und die Parkinclusive Global bv daran hindern, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks von (Unter-)Auftragnehmern oder Mitarbeitern von Parkinclusive Global bv.
  3. Sobald es Parkinclusive Global bv aufgrund des Vorliegens von höherer Gewalt dauerhaft unmöglich ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, hat jede Partei das Recht, den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil aufzulösen, ohne dass die andere Partei zu Schadenersatz verpflichtet ist.
  4. Sofern Parkinclusive Global bv die Leistung zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits erbracht hat, ihre Arbeiten jedoch aufgrund höherer Gewalt vorzeitig einstellen muss, ist Parkinclusive Global bv berechtigt, dem Kunden den bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.

 

Artikel 12 – Beendigung des Vertrages / Kündigung

  1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zu 24 Stunden vor der Erbringung der Dienstleistung kostenlos zu kündigen (zu stornieren).
  2. Storniert der Kunde in der Zeit von 24 Stunden bis zur Erbringung der Leistung (Storno) oder erscheint er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt (No Show), so schuldet er das volle vereinbarte Honorar.
  3. Parkinclusive Global bv kann den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet der sonstigen Rechte von Parkinclusive Global bv gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wenn:
  4. Der Kunde hat das vereinbarte Entgelt nicht mindestens 1 Stunde vor Erbringung der Dienstleistung bezahlt;
  5. der Kunde andere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, nachdem Parkinclusive Global bv ihn in Verzug gesetzt hat und auch nach Ablauf einer angemessenen (Reparatur-)Frist. Als Inverzugsetzung im Sinne dieses Absatzes gilt jede Mitteilung, aus der unmissverständlich hervorgeht, dass Parkinclusive Global bv die Erfüllung verlangt;
  6. Nach Abschluss des Vertrages erfährt Parkinclusive Global bv von Umständen, dass der Kunde die Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
  7. Der Kunde wird für insolvent erklärt, erhält einen vorläufigen oder nicht vorläufigen Zahlungsaufschub, verliert die freie Verwaltung oder die freie Verfügung über sein Vermögen aufgrund einer Pfändung, eines Konkurses oder auf andere Weise, und zwar unabhängig davon, ob der entsprechende Gerichtsbeschluss unwiderruflich geworden ist oder der Kunde einen Vergleich außerhalb des Konkurses oder der Gläubiger angeboten hat;
  8. Kunde stirbt

 

Artikel 13 – Rechte an geistigem Eigentum

Parkinclusive Global bv ist Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an seinen Wort- und Bildmarken, Handelsnamen und Domainnamen, wie sie (auch) auf seiner Website (www.centralparking.nl) erscheinen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Elemente zu verwenden, zu kopieren, zu vervielfältigen und/oder weiterzugeben, es sei denn, Parkinclusive Global bv erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.

 

Artikel 14 – Entschädigung

  1. Der Kunde schützt Parkinclusive Global bv vor allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen Parteien als Parkinclusive Global bv zuzuschreiben ist.
  2. Wenn Parkinclusive Global bv deswegen von Dritten verklagt wird, ist der Kunde verpflichtet, Parkinclusive Global bv sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Wenn der Kunde keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist Parkinclusive Global bv berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle sich daraus ergebenden Kosten und Schäden auf Seiten des Kunden und Dritter gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

 

Artikel 15 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung

  1. Auf alle Verträge, die Parkinclusive Global bv mit Kunden abschließt, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus den von Parkinclusive Global bv mit dem Kunden geschlossenen Verträgen oder aus anderen in Ausführung derselben geschlossenen Verträgen ergeben, werden unter Ausschluss jedes anderen Gerichts vom zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Amsterdam entschieden.
  3. Abgesehen von dem, was in Artikel 15 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, behält sich Parkinclusive Global bv das Recht vor, den Kunden vor dem zuständigen Gericht am Wohn- oder Aufenthaltsort des Kunden zu verklagen.

 

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